Hitler-Vergleich: Kickl gewinnt Prozess gegen NEOS-Politiker

Hitler-Vergleich: Kickl gewinnt Prozess gegen NEOS-Politiker

Der jetzige Klubdirektor der NEOS muss nun Geldstrafe und auch die Verfahrenskosten des Prozesses vor dem Handelsgericht übernehmen – und er belastet mit dieser Verurteilung auch das gesamte Partei-Image der „Sauber-Fraktion“ der NEOS: Sein Verein „Plattform Österreich“ ist mit einer Berufung gegen ein Urteil zur Unterlassung und Schadenersatz wegen eines umstrittenen Videos erneut gescheitert.

Das Oberlandesgericht Wien wies das Rechtsmittel zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Handelsgerichts, das bereits zuvor zugunsten von FPÖ-Obmann Herbert Kickl entschieden hatte.

Hass-Video gegen Kickl vor der Nationalratswahl

Konkret ging es um ein im Vorfeld der letzten Nationalratswahl veröffentlichtes Video, das der Verein über YouTube verbreitet hatte. Unter dem Titel „Wollen Sie das? Unser Österreich ist in Gefahr“ warnte das Video vor Kickl – unter anderem durch visuelle Parallelen zum Nationalsozialismus und Adolf Hitler. Gleich zu Beginn zeigte das Video in Schwarz-Weiß historische Kriegsaufnahmen aus dem Zweiten Weltkrieg, begleitet von der roten Frakturschrift „Wollt ihr wirklich wieder einen Volkskanzler?“ – ein klarer Verweis auf die umstrittene Selbstbezeichnung Kickls als „Volkskanzler“. In weiterer Folge wurde sein Porträt im Schriftzug „Projekt Volkskanzler“ eingeblendet.

Das Handelsgericht Wien hatte in erster Instanz festgestellt, dass das Video Herbert Kickl zweifelsfrei in einen gedanklichen Zusammenhang mit Adolf Hitler, dem Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg bringe. Dies sei „ehrenrührig und kreditschädigend“ und stelle eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Das bloße Verwenden eines historisch belasteten Begriffs wie „Volkskanzler“ reiche nicht aus, um eine derartige Assoziation zu rechtfertigen, so das Gericht.

Diese Einschätzung wurde nun auch vom Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz bestätigt, berichtet aktuell oe24.at. Die Richter betonten, dass die Darstellung keinen sachlich gerechtfertigten Anlass für derart gravierende Vergleiche biete. Ein weiteres ordentliches Rechtsmittel gegen das Urteil wurde nicht zugelassen – die Entscheidung ist somit rechtskräftig.

Der Verein „Plattform Österreich“ wird von Robert Luschnik geleitet, einem ehemaligen Bundesgeschäftsführer der Grünen und der NEOS, aktuell ist er Klubdirektor der NEOS. Wie NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger nun auf den Ausgang des Gerichtsprozesses reagieren wird, ist noch nicht bekannt – das Image der Partei wird mit der weiteren Anstellung von Dirty-Campaigning-Aktivisten wohl nicht wirklich aufgewertet.

Mit dem Urteil ist der juristische Streit um das Video formal beendet – eine Signalwirkung im politischen Diskurs um Sprache und Symbolik ist dennoch nicht auszuschließen.

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Schneider

Gut so, diese Bagage ist das Letzte!

Hans Hill

Liebe Redaktion.
Ihr habt zwei Artikel vermischt. Der Beginn betrifft Herbert Kickl und ab dem 1. Absatz geht’s um H. C. Strache.

Gern geschehen.

Hans Hill

Schon korrigiert… Sorry

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