Gericht: Krankenversicherung muss Transsexuellen Haarentfernung zahlen

Gericht: Krankenversicherung muss Transsexuellen Haarentfernung zahlen

Ein Wiener Gericht hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Entfernung von Barthaaren bei einer transsexuellen Frau übernehmen muss. Das Urteil, das bereits im Vorjahr gefällt wurde und nun veröffentlicht wurde, begründet die Entscheidung mit den psychischen Belastungen durch eine tägliche Rasur.

Urteilsbegründung und Argumentation
Die Krankenversicherung hatte die Kostenübernahme zunächst verweigert und argumentiert, dass auch biologische Frauen keine Erstattung für eine solche Behandlung erhielten. Zudem seien alternative Methoden wie Rasieren, Haarentfernungscremes oder Waxing zumutbar. Die betroffene transsexuelle Frau, bei der eine Genderdysphorie diagnostiziert wurde, hielt dagegen, dass die ständige Sichtbarkeit des Bartwuchses ihre geschlechtliche Identität infrage stelle und erhebliche psychische Folgen habe.

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien folgte dieser Argumentation. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass eine tägliche Rasur der Klägerin stets vor Augen führe, dass sie sich im falschen Geschlecht befinde. Zudem sei Waxing problematisch, da dafür die Barthaare zunächst wachsen müssten, was dazu führen würde, dass die Betroffene an diesen Tagen das Haus nicht verlassen könne.

Aufgrund dieser Umstände wurde die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten für eine Laserepilation zu übernehmen.

 

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Christian Kumhofer

Tägliche Rasur ist psychische Belastung. Ja, bei Idioten!

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