Furchtbar: Mädchen (2) und Mutter (37) nach Anschlag von Afghanen tot

Furchtbar: Mädchen (2) und Mutter (37) nach Anschlag von Afghanen tot

Zwei Tage nach dem Anschlag auf eine Demonstration in München ist ein zweijähriges Kind an seinen schweren Verletzungen gestorben. Dies teilte das Bayerische Landeskriminalamt mit. Auch die Mutter überlebte nicht. Die Frau hatte am Donnerstagvormittag an der Verdi-Demo in der Seidlstraße für mehr Lohn im Öffentlichen Dienst teilgenommen. Ihre Tochter nahm sie im Kinderwagen mit.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) besuchte am Nachmittag den Anschlagsort und legte eine weiße Rose an einem provisorischen Gedenkort nieder.

Ermittlungen bestätigen islamistischen Hintergrund

Ein 24-jähriger Afghane war am Donnerstag mit seinem Fahrzeug in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi gefahren. Laut Polizei wurden dabei mindestens 39 Menschen verletzt. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Motiv aus. Der Täter befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), Gabriele Tilmann, erklärte, dass der Mann nach der Tat „Allahu Akbar“ gerufen habe. Zudem habe er in einer Vernehmung zugegeben, sein Fahrzeug gezielt in den Demonstrationszug gesteuert zu haben. Tilmann sprach von deutlichen Hinweisen auf eine religiöse Motivation, nannte jedoch keine weiteren Details zu seinen Aussagen. Erste Auswertungen seines Smartphones stützen diesen Verdacht.

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Bundesanwaltschaft am Freitagabend die Ermittlungen. In einer Mitteilung aus Karlsruhe hieß es, es bestehe der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtete. Die Bundesanwaltschaft stuft die Tat als potenzielle Bedrohung für die innere Sicherheit Deutschlands ein. Das Bayerische Landeskriminalamt führt weiterhin die kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

Aufenthaltsstatus des Täters

Nach Angaben der Ermittler hielt sich der Afghane zuletzt rechtmäßig in Deutschland auf. Ein im Oktober 2020 abgelehnter Asylantrag führte zunächst nicht zur Abschiebung, da die Stadt München im April 2021 eine Duldung und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis erteilte. Der Mann soll laut einem Gerichtsurteil falsche Angaben zu seiner Fluchtgeschichte gemacht haben.

Politische Reaktionen

Eine Woche vor der Bundestagswahl hat die Tat eine politische Debatte ausgelöst. Bundeskanzler Scholz forderte beim Besuch des Anschlagsortes harte Konsequenzen. „Solche Dinge sollten sich nicht zutragen“, erklärte er. „Wer so etwas tut, muss mit den härtesten Strafen rechnen.“ Zudem betonte er, dass Personen ohne Aufenthaltsrecht nach einer Haftstrafe Deutschland verlassen müssten.

Teilen:
Show Comments (0) Hide Comments (0)
0 0 Abgegebene Stimmen
Article Rating
Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline-Rückmeldungen
Alle Kommentare anzeigen
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x
()
x