AMS: 162.435 Arbeitslose bestraft

AMS: 162.435 Arbeitslose bestraft

Mit 52.600 Fällen stieg die  Zahl der Arbeitslosen, die unentschuldigt einen Termin bei ihrem Berater verpassten um 5,6 Prozent im Vergleich zu 2023. Ebenfalls häufig sanktioniert wurde das „tageweise Fernbleiben von Schulungen“, was mit über 44.200 Fällen einen Zuwachs von 11,1 Prozent ausmachte.

Ein weiterer wesentlicher Grund war die Verweigerung oder Vereitelung von Arbeits- oder Schulungsangeboten. Diese Verstöße führten zu mehr als 34.100 Sanktionen, was einem Plus von 5,6 Prozent entspricht. Besonders deutlich fiel der Anstieg bei Sperren aufgrund mangelnder Arbeitsbereitschaft aus: Mit 1.480 verhängten Sanktionen verdoppelte sich deren Zahl nahezu.

Rückgang bei Eigenkündigungen

Eine andere Entwicklung zeigte sich bei Sperren aufgrund selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit: Hier sank die Zahl der verhängten Wartefristen um 6,7 Prozent auf knapp 30.000 Fälle. Laut AMS sei dieser Rückgang ein Indikator für die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage, da weniger Menschen bereit seien, ihre Stelle freiwillig aufzugeben.

Das AMS steht aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen vor wachsenden Herausforderungen, während sich gleichzeitig die Verteilung der Sanktionen je nach Vergehen verschiebt. Die Zahlen verdeutlichen, dass strengere Maßnahmen häufiger eingesetzt werden, um die Einhaltung der Pflichten sicherzustellen.

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