Ein angebliches SS-Lied, dazu FPÖ-Politiker und ein Begräbnis – mit dieser Story erschien „Der Standard“ online nur einen Tag vor der Nationalratswahl am 29. September.
Weil dann doch einiges nicht so nachweisbar war, wie dies offenbar im Bericht des „Standard“ behauptet worden ist, verlor das linkslastige Blatt schon einen Prozess gegen FPÖ-Politiker.
Nun folgte die nächste Niederlage der Zeitung: Auch der ehemalige FPÖ-Politiker Johann Gudenus (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Niki Haas) war vor Gericht erfolgreich. Der „Standard“ wurde in einem Verfahren nach dem Mediengesetz zur Zahlung einer Entschädigung von 11.500 Euro und zur Veröffentlichung des Urteils verpflichtet. Zudem muss das Medium die Verfahrenskosten tragen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der „Standard“ hat Berufung eingelegt.
11.500 Euro Entschädigung – nicht rechtskräftig
Der Hintergrund: ein Begräbnis eines Burschenschafters, das am 27. September 2024 am Hernalser Friedhof in Wien stattfand. Auf Wunsch des Verstorbenen wurde bei der Trauerfeier das Lied „Wenn alle untreu werden“ gesungen. Ein Video davon gelangte an die Zeitung „Der Standard“, die daraufhin berichtete, die anwesenden FPÖ-Politiker Martin Graf, Harald Stefan, Norbert Nemeth und Johann Gudenus hätten nicht interveniert oder sich entfernt, obwohl es sich beim gesungenen Stück angeblich um das berüchtigte „SS-Treuelied“ gehandelt habe.
Die Betroffenen verteidigten sich damit, dass bei der Beerdigung eine ältere Version des Liedes vorgetragen worden sei, die nicht in Verbindung zur SS stand. Historisch belegbar wurde der Text erst später von der SS übernommen und abgewandelt.
Trotz dieser Argumentation hob der Nationalrat im Dezember 2024 die parlamentarische Immunität der drei aktiven FPÖ-Politiker auf, sodass die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz einleiten konnte.
Bereits zuvor hatten Graf, Stefan und Nemeth erfolgreich vor Gericht geklagt: In erster Instanz wurde festgestellt, dass mehrere Artikel des „Standard“ den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllten. Ihnen wurde zusammen eine Entschädigungssumme von 20.250 Euro zugesprochen.
Gudenus, der sich mittlerweile aus der Politik zurückgezogen hat, führte ein eigenes Verfahren und erhielt nun ebenfalls Recht.
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