Pfizergate: Von der Leyen muss brisante SMS herausrücken!

Pfizergate: Von der Leyen muss brisante SMS herausrücken!

Dramatische Schlappe für EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Causa Pfizergate: Sie muss per Gerichtsbeschluss nun die SMS mit Pfizer-Chef Albert Bourla offenlegen – genau das sollte stets verhindert werden.

In einer brisanten Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der Klage einer „New York Times“-Journalistin gegen die Europäische Kommission stattgegeben. Im Zentrum steht eine bislang geheim gehaltene SMS-Kommunikation zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsvorsitzenden des Pharmakonzerns Pfizer, Albert Bourla – Nachrichten, die im Zusammenhang mit einem der größten Impfstoff-Deals der Corona-Pandemie stehen.

Gericht kippt Verweigerung der Herausgabe

Die Richter erklärten den Beschluss der Kommission, die angeforderten Textnachrichten nicht herauszugeben, für nichtig. Die Begründung der Kommission, solche Dokumente seien nicht vorhanden, sei nicht glaubhaft. Es fehle eine „plausible Erklärung“, so das Gericht in Luxemburg. Damit wurde der Klage der Journalistin Recht gegeben, die – unterstützt durch ihre Zeitung – Einblick in die SMS-Korrespondenz zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 verlangt hatte.

Millionen für Impfstoffe – Milliarden im Vertrag

Im Frühjahr 2021 hatte die EU-Kommission mit Pfizer/Biontech einen historischen Vertrag über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff abgeschlossen. Das Gesamtvolumen des Vertrags wurde damals auf rund 35 Milliarden Euro geschätzt. Laut Recherchen der „New York Times“ spielte der direkte persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Bourla, einschließlich privater Textnachrichten, eine zentrale Rolle bei der Abwicklung des Deals.

Doch genau diese Nachrichten wollte die EU-Kommission nicht offenlegen. Sie erklärte, entsprechende SMS seien „nicht vorhanden“ oder „nicht als relevante Dokumente klassifiziert“. Für das Gericht war das nicht nachvollziehbar.

Gericht rügt Intransparenz und fehlende Sorgfalt

Die Richter kritisierten scharf, dass die Kommission weder genau erklärt habe, wie sie nach den Nachrichten gesucht habe, noch ob und wann sie möglicherweise gelöscht wurden – und wenn ja, ob absichtlich oder automatisch. Auch blieb offen, ob das Handy von der Leyen ausgetauscht wurde oder nicht. Besonders schwer wiegt die Einschätzung des Gerichts, dass nicht einmal versucht wurde, die potenziell wichtigen Chats zu archivieren oder als offizielle Kommunikation zu erfassen.

Das Verhalten der Kommission habe nicht den Anforderungen an Transparenz und Rechenschaftspflicht entsprochen. Und obwohl EU-Institutionen grundsätzlich verpflichtet sind, öffentliche Dokumente zugänglich zu machen, habe sich die Kommission in diesem Fall auf Vermutungen und widersprüchliche Angaben verlassen – während die Klägerseite zahlreiche Hinweise auf eine tatsächlich stattgefundene Kommunikation vorlegte.

Politisch brisant

Das Urteil bringt die EU-Kommission und ihre Präsidentin in erhebliche Erklärungsnot. Die Debatte um Transparenz im Umgang mit milliardenschweren Verträgen während der Pandemie könnte durch die Entscheidung neuen Auftrieb erhalten. Denn es geht nicht nur um persönliche Kommunikation – sondern um die Frage, wie demokratisch legitimierte Institutionen mit öffentlichem Vertrauen und Milliarden aus Steuergeldern umgehen.

Credit: APA

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